KiTa Vachendorf
 
"Spiel ist nicht Spielerei, es hat hohen Ernst und tiefe Bedeutung"   Friedrich Fröbel


 Elternbeirat

Unser Elternbeirat 2022/23

1. Vorstand:        Gschwendner Christine

2. Vorstand:        Aitl Veronika

Schriftführerin:    Schönheim Franziska

Kasse:                 Urban Thomas 

Beisitzerin:          Rutz Nikola

Beisitzerin:          Ratzesberger Mona 

Beisitzerin:          Haas Melanie

Beisitzerin:          Langmaier Isabella

Beisitzer:             Huber Thomas


Eltern in Aktion

In den letzten Jahren haben diverse Aktivitäten auf Anregung der Eltern, organisiert durch den Elternbeirat in Abstimmung mit dem KiTa-Personal, stattgefunden.

Einige Beispiele:

Oster-Frühstück, Wald- oder Dorfspaziergang, Dorfweihnacht, Plätzchen backen etc.

Diese Aktionen finden immer großen Anklang bei den Kindern und leben von der aktiven Mithilfe der Eltern. Daher freut sich der Elternbeirat über Anregungen und rege Mithilfe sehr.

  

Bayerisches Kinderbildungs- und Betreuungsgesetz:

 Art. 14  Elternbeirat

(1) 1 Zur Förderung der besseren Zusammenarbeit von Eltern, pädagogischem Personal und Träger ist in jeder Kindertageseinrichtung ein Elternbeirat einzurichten. 2 Soweit die Kindertageseinrichtung Kinder ab Vollendung des dritten Lebensjahres betreut, soll der Elternbeirat zudem die Zusammenarbeit mit der Grundschule unterstützen.

(2) 1 Der Elternbeirat wird von der Leitung der Kindertageseinrichtung und dem Träger informiert und angehört, bevor wichtige Entscheidungen getroffen werden. 2 Der Elternbeirat berät insbesondere über die Jahresplanung, den Umfang der Personalausstattung, die Planung und Gestaltung von regelmäßigen Informations- und Bildungsveranstaltungen für die Eltern, die Öffnungs- und Schließzeiten und die Festlegung der Höhe der Elternbeiträge.

(3) Die pädagogische Konzeption wird vom Träger in enger Abstimmung mit dem pädagogischen Personal und dem Elternbeirat fortgeschrieben.

(4) Ohne Zweckbestimmung vom Elternbeirat eingesammelte Spenden werden vom Träger der Kindertageseinrichtung im Einvernehmen mit dem Elternbeirat verwendet.

(5) Der Elternbeirat hat einen jährlichen Rechenschaftsbericht gegenüber den Eltern und dem Träger abzugeben.